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Newsartikel

Infoblatt 01/2024

Haftpflichtversicherung – keine Leistung bei (bedingt) vorsätzlichem
Handeln! 

Aus gegebenem Anlass wollen wir das Thema „Verschuldensgrade in der Haftpflichtversicherung und
ihre Auswirkungen“ für Sie näher beleuchten.

Mitversicherung von Lohnarbeit
Sofern Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Lohnarbeiten durchführen bzw. dieses künftig
vorhaben, informieren Sie bitte – sofern noch nicht geschehen – Ihren betreuenden Makler.
Das ist wichtig, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Heu- und Strohlagerung
Wir möchten Sie wie in jedem Jahr auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die Lagerung
von Heu und Stroh hinweisen, um bei dennoch auftretenden Feuerschäden eine reibungslose
Schadenregulierung sicherzustellen.

Infoblatt 2/2023

Versicherung von Drohnen

Drohnen finden in der Landwirtschaft immer mehr Verwendung. In keiner anderen Branche werden sie so intensiv genutzt. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitcom aus dem Jahr 2018 nutzte sie damals jeder zehnte Betrieb. Zwischenzeitlich dürfte sich die Zahl deutlich erhöht haben. Ob es sich um die Rettung von Rehkitzen auf Mähwiesen oder die Überwachung des Pflanzenbestandes aus der Luft handelt – ­Drohnen sind vielfältig einsetzbar. Damit verbunden ist immer auch die Frage nach der Absicherung für Schäden bei Drohnenunfällen, zum einen bei Schäden an Dritten und zum anderen bei Schäden an der Drohne selbst, denn die Anschaffungskosten können im fünfstelligen Bereich liegen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist obligatorisch! …

Infoblatt 1/2023

Kfz-Versicherung – GAP-Deckung und Versicherung gegen innere Betriebsschäden


Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, möchte das finanzielle Risiko eines Fahrzeugschadens durch einen selbst verschuldeten Unfall auf den Versicherer übertragen. Dennoch gibt es Schadens- Szenarien, in denen die Vollkaskoversicherung nicht oder nur unzureichend leistet.
1. Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wird entwendet oder hat einen Totalschaden. Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Finanzierungs- oder Leasingvertrages gibt es eine Differenz zu Ihren Lasten. Diese Differenz kann durch eine GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) ausgeglichen werden.

Kundeninfo 2/2022

Kfz-Versicherungsschutz überprüfen

Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass eine Vollkasko-Versicherung einen Rundum-Schutz für ein
Fahrzeug bietet.
Allerdings stimmt das nur im Fall von Unfällen. Entscheidend ist hier die äußerliche Einwirkung.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) ist ein Unfall wie folgt
definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt.”

Kundeninfo 1/2022

Ernteversicherung anpassen!

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend zu extremen Wettereignissen zu beobachten.
Dass das eine Folge des Klimawandels ist, bestreitet unter den Experten kaum noch jemand ernsthaft.
Die Folgen bekommen Sie direkt zu spüren.

Kundeninfo 3/2021

Schutz gegen Überschwemmung / Starkregen

Die zerstörerische Urkraft des Wassers wurde uns im Laufe dieses Sommers mit Blick auf Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz wieder ins Bewusstsein gerufen:

Kundeninfo 2/2021

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Tod der versicherten Person

Mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bauen sich Arbeitnehmer eine wichtige zusätzliche
Versorgung für das Rentenalter auf.

Kundeninfo 1/2021

Dürreversicherung

Versicherungen gegen Trockenheit führten bis vor kurzem ein Schattendasein - zu hoch waren die dafür 
aufzubringenden Prämien für eine Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe.

Kundeninfo 2/2020

Absicherung von Unternehmensleitern

Sofern Sie Unternehmensleiter einer juristischen Person sind, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen...

Kundeninfo 1/2020

Vorsicht vor Cyberkriminalität in „Corona-Zeiten“

Cyber-Kriminelle versuchen derzeit, Kapital aus der Corona-Krise zu schlagen und über Schadsoftware die Systeme von Unternehmen und Privatpersonen lahmzulegen, um sie gegen Zahlung eines Betrages wieder freizugeben.

Kundeninfo 4. Quartal 2019

Berufsunfähigkeitsversicherung für zukünftige Landwirte

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen finanzieller Vorsorge.

Kundeninfo 3. Quartal 2019

Mögliches Ernteverbot bei Afrikanischer Schweinepest

Die Bundesregierung hatte in ihrer Sitzung vom 06.06.2018 eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen mit dem Ziel, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern.

Kundeninfo 2. Quartal 2019

Richtiges Verhalten nach einem selbst verursachten Haftpflichtschaden

Wer einem anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, muss gemäß § 823 BGB dafür sorgen,
dass diesem der Schaden ersetzt wird.

Kundeninfo 1. Quartal 2019

Achtung! Stufe 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), in Kraft seit 1. Januar 2018, nimmt nun die Arbeitgeber in die Pflicht.

Kundeninfo 3. Quartal 2018

Schutz vor finanziellen Folgen von Cyberkriminalität

Wir möchten Sie für ein Thema sensibilisieren, für welches aus unserer Sicht künftig für jedes Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

Kundeninfo 2. Quartal 2018

Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen

Um in der Kfz-Versicherung die Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen gegen Entwendung nicht zu gefährden, sind verschieden Dinge zu beachten.

Kundeninfo 1. Quartal 2018

Agrarbetriebe und gewerbliche Tätigkeiten

Es ist üblich, dass Agrarbetriebe zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten verrichten.

Kundeninfo 3. Quartal 2017

Versicherung gegen Diebstahl

Verschiedenste Gegenstände des landwirtschaftlichen Inventars eines Agrarbetriebes sind immer wieder begehrtes Diebesgut.

Kundeninfo 2. Quartal 2017

Landwirtschaftliche Lohnunternehmer und gewerbliche Transporte !!!

Landwirtschaftliche Lohnunternehmen, aber auch Landwirte mit zusätzlicher gewerblicher Tätigkeit, benötigen für den Transport von Gütern gegen Entgelt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz.

Kundeninfo 1. Quartal 2017

SafetyCheck Agrar

„Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst passiert.“
Diese Aussage ist so trivial wie richtig.

Kundeninfo 4. Quartal 2016

Nachträglicher Ein-/Anbau von Zubehör bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen im Laufe ihrer Einsatzdauer mit bestimmten Geräten nachgerüstet werden.

Kundeninfo 2. Quartal 2016

Besser medizinische Versorgung – aber wie?

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (ca. 90%) ist Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kundeninfo 1. Quartal 2016

Betriebliche Altersversorgung

Die familiäre Situation eines Versicherten bei Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung unterscheidet sich häufig von der bei Eintritt in den Ruhestand.

Kundeninfo 3. Quartal 2015

1. Verhalten nach Schadenfall

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist unter anderem in den vertraglichen Obliegenheiten geregelt, welche Pflichten der Versicherungsnehmer im Schadenfall hat.

Kundeninfo 2. Quartal 2015

Richtige Heu- und Strohlagerung im landwirtschaftlichen Unternehmen

Jeder ist in seinem Handeln verpflichtet, Brände zu verhindern.

Kundeninfo 1. Quartal 2015

Prävention

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für eine vollständige Anerkennung der Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall.

Kundeninfo 3. Quartal 2014

Versicherung von Wäldern

Wald ist für jeden Besitzer ein hoher Wert, der stark gefährdet ist zum einen durch natürliche Gefahren wie Blitzschlag, aber auch durch Sorglosigkeit der Menschen.

Kundeninfo 2. Quartal 2014

GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung

Wir empfehlen, für versicherte Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung mit einzuschließen.

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Infoblatt 01/2024

Haftpflichtversicherung – keine Leistung bei (bedingt) vorsätzlichem
Handeln!

Aus gegebenem Anlass wollen wir das Thema „Verschuldensgrade in der Haftpflichtversicherung und
ihre Auswirkungen“ für Sie näher beleuchten.

Eine Haftpflichtversicherung hat grundsätzlich die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und
unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Aber nicht jeder Schaden, den ein Versicherungsnehmer einem
Dritten zufügt, kann bzw. darf durch den Versicherer reguliert werden.

Dabei spielen die Verschuldensgrade eine wichtige Rolle. Von einfacher Fahrlässigkeit spricht man,
wenn der Schadenverursacher die im Verkehr (auch im übertragenen Sinne) übliche Sorgfalt außer Acht
gelassen hat.

Beispiel:
Der Mitarbeiter eines Agrarbetriebes touchiert beim Rangieren mit seinem Radlader das vor dem Büro
auf dem Betriebsgelände geparkte Auto eines Besuchers. Das ist allgemein unproblematisch und der
Schaden am Fahrzeug wird durch den Versicherer reguliert.

Daneben gibt es den Verschuldensgrad der groben Fahrlässigkeit. Wer die im Verkehr übliche Sorgfalt
in grober Weise missachtet, handelt grob fahrlässig. Die Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit
ergibt sich aus der Rechtsprechung. Würde – um beim obigen Beispiel zu bleiben – der Mitarbeiter
mit unangemessen hoher Geschwindigkeit das geparkte Auto beschädigen, könnte bereits grobe
Fahrlässigkeit vorliegen. Der Betriebshaftpflichtversicherer kann dann entsprechend der Schwere des
Verschuldens quoteln und nur einen Teil des Schadens regulieren. In der Kfz-Haftpflichtversicherung (gilt
für zugelassene Fahrzeuge) wird der Schaden reguliert. Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer
mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen.

Des Weiteren gibt es den bedingten Vorsatz. Bedingt vorsätzlich handelt, wer die im Verkehr übliche
Sorgfalt in grober Weise missachtet und Schäden billigend in Kauf nimmt. Wenn dem Mitarbeiter, weil er
mit dem Radlader einen Strohballen transportiert, dadurch die Sicht nach vorn genommen wird und er
gegen das geparkte Auto fährt, dann liegt hier bereits bedingter Vorsatz vor. Ihm muss klar sein, dass er
zwingend nicht „blind“ fahren darf und dass so Schäden passieren können. Auch Fahrten unter Alkohol
oder sonstigen Drogen erfolgen generell „bedingt vorsätzlich“. Das wird in der Rechtsprechung sehr
eindeutig so gesehen. Liegt dem Schaden bedingter Vorsatz zugrunde, ist der Versicherer (auch
Kfz-Haftpflichtversicherer) leistungsfrei. Er darf ihn nicht regulieren.

Zuletzt gibt es noch den Vorsatz. Vorsätzlich zu handeln bedeutet, mit Willen und Wissen oder auch in
kompletter Absicht zu handeln. Wenn der Mitarbeiter also mit Absicht gegen das parkende Auto fährt,
ist eine Regulierung des Schadens durch den Versicherer ausgeschlossen.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Makler.

Mitversicherung von Lohnarbeit

Sofern Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Lohnarbeiten durchführen bzw. dieses künftig
vorhaben, informieren Sie bitte – sofern noch nicht geschehen – Ihren betreuenden Makler.
Das ist wichtig, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Denn die Durchführung von Lohnarbeit berührt nicht nur Ihre Betriebshaftpflichtversicherung, sondern
auch die Inhaltsversicherung, Maschinenbruchversicherung und ggf. Kfz-Versicherung.
Versicherer haben hier ein höheres Schadensrisiko, was durch Schadenstatistiken eindeutig belegt ist.
Da es sich bei Lohnarbeit um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, besteht die Obliegenheit des
Versicherungsnehmers, die Ausübung einer solchen anzuzeigen.

Sofern die Einnahmen aus Lohnarbeit für den Landwirtschaftsbetrieb aber dauerhaft nicht
höher sind als 1/3 des Gesamtumsatzes bzw. 51.500 € im Wirtschaftsjahr sind, ist das für den
Versicherungsschutz unschädlich, weil es sich in diesem Rahmen noch nicht um eine gewerbliche
Tätigkeit handelt. Werden diese Grenzen allerdings überschritten, ist es gewerbliche Tätigkeit. Tritt
dann bei der Lohnarbeit ein Schaden ein, kann der Versicherer aufgrund einer Obliegenheitsverletzung
quoteln, wenn er vom Ausmaß dieser Tätigkeit nichts wusste. Das heißt, er wird ihn nicht in vollem
Umfang regulieren, da es sich um grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers handelt, wie
aus der Rechtsprechung hervorgeht.

Heu- und Strohlagerung

Wir möchten Sie wie in jedem Jahr auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die Lagerung
von Heu und Stroh hinweisen, um bei dennoch auftretenden Feuerschäden eine reibungslose
Schadenregulierung sicherzustellen.

  • Achten Sie z. B. bei Außenlagerung auf den Abstand zu Gebäuden von mindestens 25 Metern
    (Reetdächer 50 Meter) und zu weiteren Lagerplätzen von 100 Metern.
  • Der Abstand zu Straßen muss ebenfalls 25 Meter betragen.
  • Bei Lagerung in Bergeräumen sind Messbereiche zu bilden.
  • Sie dürfen eine Grundfläche von 20 Quadratmetern und ein Volumen von 80 Kubikmetern nicht
    übersteigen. Im Übrigen sind in der Regel Entschädigungsgrenzen je Lagerplatz festgelegt. Das gilt auch
    für offene Bergeräume. Diese finden Sie in der Police oder fragen Sie einfach Ihren betreuenden Makler.
  • Während der ersten 14 Wochen nach Einlagerung ist die Temperatur zu messen und zu protokollieren
    Nutzen Sie zur Dokumentation unseren Heumesskalender, der Ihnen diese erleichtern wird. Er enthält
    auch eine Anleitung zur Temperaturmessung. Sie erhalten ihn bei Ihrem betreuenden Makler, ebenso wie
    Informationsmaterial zur vorschriftsmäßigen Lagerung von Heu und Stroh.